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Umziehen während Corona 

11.01.2021 - Umziehen während Corona:
Die erneuten Kontaktbeschränkungen durch den verschärften Lockdown ab 11. Januar 2021 haben auch auf Umzüge Auswirkungen. Dürfen jetzt private Helfer weiterhin unterstützen? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Umzug in Zeiten der Corona-Krise: Nachdem zwischenzeitlich Lockerungen der Maßnahmen für etwas mehr Klarheit sorgten, sind durch die weiterhin sehr hohen Infektionszahlen und dem damit verbundenen verschärften Lockdown wieder viele verunsichert: Was ist erlaubt und was nicht? Was bedeutet das für den geplanten Umzug? Die wichtigsten Antworten:

Corona-Krise – ist ein Umzug jetzt verboten?
Nein, ein grundsätzliches Verbot für Umzüge gibt es weiterhin nicht. Der Umzug muss aber innerhalb Deutschlands stattfinden, sonst könnten durchaus andere Regeln durch das jeweilige Zielland gelten. Da sollte sich frühzeitig mit der dort zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt werden.

Außerdem wichtig: Die umziehende Person darf zur Zeit des Umzuges nicht mit dem Coronavirus infiziert sein oder wegen einer vermeintlichen Infektion unter Quarantäne stehen. Das ist durch die Quarantänemaßnahmen des Robert Koch-Instituts geregelt. Wer infiziert ist oder in Quarantäne auf ein Testergebnis wartet, darf die Wohnung nicht verlassen – das macht dann auch einen Umzug unmöglich. Es sei denn, das Gesundheitsamt spricht eine ausdrückliche Erlaubnis aus.

Gibt es hier regionale Unterschiede?
Obwohl die neuerlichen Regelungen einheitlicher sind, ist es durchaus möglich, dass es in vereinzelten Bundesländern abweichende Regelungen gibt. Wichtig ist hierbei immer der Inzidenzwert einer Kommune, also die Anzahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner. Bewohner von Städten und Kreisen mit einem Inzidenzwert über 200 dürfen sich ab 11. Januar 2021 nur in einem 15-Kilometer-Radius bewegen. Dadurch kann in einem Ort eine andere Regelung gelten als im Nachbarort. Im Zweifel sollte sich der Umziehende deshalb vorab sowohl bei der zuständigen Behörde des jetzigen Wohnortes als auch des neuen erkundigen, was es zu beachten gibt. Generell sollte ein Umzug jedoch als triftiger Grund gelten, weshalb die 15-Kilometer-Regelung in diesem Fall außer Kraft gesetzt ist.

Covid-19: Was gibt es bei einem Umzug zu beachten?
Wie überall sollten auch bei einem notwendigen Umzug die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden. Auch bei Umzugsunternehmen kann es zurzeit sein, dass es bei der Durchführung der Umzüge zu ungewöhnlich erscheinenden Maßnahmen kommen kann. So werden im Zweifel die Fahrzeuge regelmäßig desinfiziert. Viele Firmen statten ihre Angestellten jetzt mit Handschuhen aus und verteilen sie, soweit das möglich ist, auf mehrere Fahrzeuge. Je nach Region kann mittlerweile auch im öffentlichen Raum – meist in viel frequentierten Straßen – das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend sein. Während Verpackungsmaterialien in der Regel von den Möbelpackern wieder mitgenommen wurden, müssen diese aus hygienischen Gründen zurzeit oftmals von den Kunden entsorgt werden.

Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus bei einem Umzug? Das Ansteckungsrisiko ist nicht anders als bei anderen Kontakten. Deswegen sollten auch hier soweit wie möglich die Hygieneregeln eingehalten werden. Das heißt: kein Händeschütteln, nicht ins Gesicht fassen, regelmäßig mit Seife die Hände waschen und mindestens anderthalb Meter Abstand halten. Insbesondere der letzte Punkt ist beim Tragen von Möbelstücken leider nicht immer möglich. Die Räume sollten auch an kalten Tagen stets gut gelüftet sein.

Ab wann müsste der Umzug wegen Corona verschoben werden? Verschoben werden muss ein Umzug nur dann, wenn die umziehende Person infiziert ist, unter Quarantäne steht und keine ausdrückliche Sondergenehmigung vom Gesundheitsamt hat.

Können geplante Umzüge noch storniert oder verschoben werden? Da kommt es darauf an, was vertraglich festgehalten ist – es ist also vom Einzelfall abhängig. Ein triftiger Grund den Umzug zu verschieben wäre, wenn eine Person in Quarantäne ist oder der Umzug in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region stattfindet. Im Zweifel ist die zuständige Behörde der passende Ansprechpartner.


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